
Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
In einem Jahr spricht da niemand mehr von.
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Tret ihn nicht, nachher tritt er zurück!
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Al Burky hat geschrieben:Tret ihn nicht, nachher tritt er zurück!
Nun, ein Rücktritt ist kein Anspruch, sondern ein Gestaltungsgeschäft. Er muss also von der rücktrittsberechtigten Vertragspartei ausgeübt werden. Wirksam ist der so erklärte Rücktritt freilich nur, wenn dem Rücktrittswilligen auch ein Rücktrittsrecht zustand. Ist das so?
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Is Internet hier, hier gilt das Fernabsatzgesetz.... Neben §929 BGB natürlich... 

Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Nun er hat sich wohl einfach zurückgezogen, der Schurke.
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Hecky hat geschrieben:Nun er hat sich wohl einfach zurückgezogen, der Schurke.
Hat er den ewigen Kampf mit Rotkäppchen verloren?

Den Bauch voller Wackersteine? Oder hat er gegen die 7 Geißler den kürzeren gezogen?

Werden wir es je erfahren?
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
Über 4-Augen-Gespräche gibt der BuPrä grundsätzlich keine Auskunft an, äh..., an Fünfte.
Re: Bitte mal anklicken, ist schon wichtig:
raana3800+ hat geschrieben:Über 4-Augen-Gespräche gibt der BuPrä grundsätzlich keine Auskunft an, äh..., an Fünfte.
Wollen Sie auf meine Mehlbox sprechen, Herr Bundespräser? Gern auch 5 mal....
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