EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Definitionen - Verrückt - Diskurs - du verstehst…..
…. "verrückt" und "Definition" passt für mich nicht zusammen …...
…. "verrückt" und "Definition" passt für mich nicht zusammen …...
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Es ist halt nicht jede Idee gut nur weil sie "verrueckt" oder "subversiv" ist, das meinte ich mit der Frage nach der Definition. Das mit der Gmbh ist so eine Idee. Wenn man "ueber den Tellerand" blickt, sollte man mit dem was man da so findet aehnlich kritisch umgehen wie mit der "herrschenden Meinung". Das liegt aber vielleicht einfach daran wie ich mir ein Bild von der Welt mache.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Davon rede ich nicht.
Und natürlich gehe ich nicht mit jeder Aussage gleich kritisch um.
Was ich auch dir unterstelle.
Man hat so seine Vorlieben - sonst würden wir hier nicht diskutieren.
Ich will hier eine Haltung propagieren, die erstmal zuhört und nicht gleich alle die Anders denken als "Wirrköpfe" abstempelt.
Das tust du nicht. Aber viele andere, die hier ihren Senf abgegeben haben. Tür zu, Stempel drauf.
Und genau dagegen werd ich wiederum weiter polemisieren.
Viele Leute die "so etwas" behaupten um was es "diesmal" also in diesem Faden geht, kamen mir nicht verblendet oder wirr vor.
Und natürlich gehe ich nicht mit jeder Aussage gleich kritisch um.
Was ich auch dir unterstelle.
Man hat so seine Vorlieben - sonst würden wir hier nicht diskutieren.
Ich will hier eine Haltung propagieren, die erstmal zuhört und nicht gleich alle die Anders denken als "Wirrköpfe" abstempelt.
Das tust du nicht. Aber viele andere, die hier ihren Senf abgegeben haben. Tür zu, Stempel drauf.
Und genau dagegen werd ich wiederum weiter polemisieren.
Viele Leute die "so etwas" behaupten um was es "diesmal" also in diesem Faden geht, kamen mir nicht verblendet oder wirr vor.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Es geht mir erstmal nicht um verblendet oder wirr. Aber mich wuerde im ernst mal interessieren wie denn die Argumentationslinie verlaeuft, die es dir plausible erscheinen lassen, die BRD sei eine GmbH.
Und zwar so konkret wie diese Behauptung auf diversen Webseiten geaeussert wird, da wird das naemlich nicht als Metapher verwendet sondern als Tatsache.
Keine Frage die privatisierung oeffentlicher Gueter ist hochproblematisch und Wege zu finden dies zu verhindern und sich entsprechend zu engagieren ist absolut wichtig. Dieses Problem auf Tatsachen zurueckzufuehren die schlicht falsch find ich problematisch.
Und zwar so konkret wie diese Behauptung auf diversen Webseiten geaeussert wird, da wird das naemlich nicht als Metapher verwendet sondern als Tatsache.
Keine Frage die privatisierung oeffentlicher Gueter ist hochproblematisch und Wege zu finden dies zu verhindern und sich entsprechend zu engagieren ist absolut wichtig. Dieses Problem auf Tatsachen zurueckzufuehren die schlicht falsch find ich problematisch.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Ich mach mir da gerade - wenn ich Zeit und Lust hab - ein Bild.
Wie gesagt, ich sagte anfangs " Hab neulich von einer "Deutschland GmbH" gehört.
Das Finanzamt hat eine Ust-Id Nummer." Letzteres ist ja eine Tatsache, wird aber kontrovers interpretiert.
Jedenfalls habe ich bei allem Interesse die Argumentationslinie für eine "Deutschland GmbH" noch nicht gefunden und finde das, was ich im Netz dazu finde dürftig bis unlogisch.
Von der Seite derer, die behaupten, es sei so kommt ja auch immer "nur":
jeder, der will kann im Netz dazu weiterforschen und sich seine Meinung bilden.
Bisher hab ich keinen schlüssigen Argumente gefunden. Jedenfalls nichts, was mich überzeugt.
Von der anderen Seite her, die du in deiner Replik nanntest: "Im Netz findet sich genug Material dazu wie das einzuordnen ist"
hab ich auch noch nichts gefunden. Hättest du da einen Link?
In dem Vortrag, den ich heute morgen erwähnte ging es um Persönlichkeitsrechte in Demokratien des 20. Jahrhunderts; deren Entwicklung (Entstehung der "Person"); den Begriff der "Volksbürgschaft" als Absicherung von Staatsanleihen in Ablösung zur
Absicherung des von Banken verliehenen Geldes durch Gold etwa zur Zeit der Gründung der FED (also direkt vor dem ersten Weltkrieg), Staatsanleihen und deren Hintergrund uvm.
Ein wie mir erscheint eher tendenziöser aber recht ausführlicher Artikel zur FED z.B. hier: http://www.mmnews.de/index.php/wirtscha ... endung-fed
Wenn ich pers. so was lese übergehe ich alle polemischen Aufschreie (hab ich hier im Forum gelernt
) und versuche halbwegs Klarheit über den Inhalt zu bekommen. Ich hinterfrage grundsätzlich alles, was da geschrieben steht.
Geht also nur schleppend voran das Ganze….
Insgesamt komme ich jedenfalls stets mit mehr Fragezeichen aus der Beschäftigung mit derlei Dingen heraus.
Ich würde mich also lediglich als "sensibilisiert" bezeichnen.
Wie gesagt, ich sagte anfangs " Hab neulich von einer "Deutschland GmbH" gehört.
Das Finanzamt hat eine Ust-Id Nummer." Letzteres ist ja eine Tatsache, wird aber kontrovers interpretiert.
Jedenfalls habe ich bei allem Interesse die Argumentationslinie für eine "Deutschland GmbH" noch nicht gefunden und finde das, was ich im Netz dazu finde dürftig bis unlogisch.
Von der Seite derer, die behaupten, es sei so kommt ja auch immer "nur":
jeder, der will kann im Netz dazu weiterforschen und sich seine Meinung bilden.
Bisher hab ich keinen schlüssigen Argumente gefunden. Jedenfalls nichts, was mich überzeugt.
Von der anderen Seite her, die du in deiner Replik nanntest: "Im Netz findet sich genug Material dazu wie das einzuordnen ist"
hab ich auch noch nichts gefunden. Hättest du da einen Link?
In dem Vortrag, den ich heute morgen erwähnte ging es um Persönlichkeitsrechte in Demokratien des 20. Jahrhunderts; deren Entwicklung (Entstehung der "Person"); den Begriff der "Volksbürgschaft" als Absicherung von Staatsanleihen in Ablösung zur
Absicherung des von Banken verliehenen Geldes durch Gold etwa zur Zeit der Gründung der FED (also direkt vor dem ersten Weltkrieg), Staatsanleihen und deren Hintergrund uvm.
Ein wie mir erscheint eher tendenziöser aber recht ausführlicher Artikel zur FED z.B. hier: http://www.mmnews.de/index.php/wirtscha ... endung-fed
Wenn ich pers. so was lese übergehe ich alle polemischen Aufschreie (hab ich hier im Forum gelernt

Geht also nur schleppend voran das Ganze….
Insgesamt komme ich jedenfalls stets mit mehr Fragezeichen aus der Beschäftigung mit derlei Dingen heraus.
Ich würde mich also lediglich als "sensibilisiert" bezeichnen.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Heiko Schrang vielleicht……
https://www.youtube.com/watch?v=tWeCV3MNKIk
furchtbare Aufmachung by the way….und das übliche "keiner hat sich getraut…. so brisant…."
da muss man halt durch….
edit: ab 47:00 ca - find ich gut, was er sagt.

https://www.youtube.com/watch?v=tWeCV3MNKIk
furchtbare Aufmachung by the way….und das übliche "keiner hat sich getraut…. so brisant…."


da muss man halt durch….
edit: ab 47:00 ca - find ich gut, was er sagt.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Danke!
werd ihn lesen und die dort zelebrierte übliche "rechts Rethorik" und Polemik ausblenden, die mir beim Überfliegen gleich mal aufgefallen ist.

werd ihn lesen und die dort zelebrierte übliche "rechts Rethorik" und Polemik ausblenden, die mir beim Überfliegen gleich mal aufgefallen ist.

Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Schrang ist mir zu esoterisch. Diese Theorie von "Energie" und "Resonanz" leuchtet mir nicht ein. Dass die Fed in Privatbesitz ist aber ihr Vorstand von der Regierung eingesetzt wird, ist ja kein Geheimnis. Ob das vor 20 Jahren niemand wusste weiss ich nicht. Und klar, die Mitgliederlisten und alle Dokumente koennen immer gefaelscht sein. Bleibt dann ne Frage von Wahrscheinlichkeiten. 

Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Verstehe. Ich fand ihn erfrischend unesoterisch im Interview…..
Buddhismus als Philosophie und Spiritualität trenne ich für mich von der Esotherik, das nur nebenbei.
Das was Misha Anouk schreibt finde ich sehr dürftig.
Er zählt lediglich genau die Punkte auf, die genau von der anderen Seite in Frage gestellt werden:
"Deutschland ist gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes ein Bundesstaat."
"….2+4 Vertrag, die eine friedensvertragliche Regelung darstellt, hat Deutschland einen Friedensvertrag."
Nö, so einfach ist das nicht sagt die andere Seite. z.B. hier:
http://www.ag-friedensforschung.de/regi ... plus4.html
Dies gibt wie nunmehr hinlänglich ausgeführt nicht meine Meinung wieder, ich hinterfrage hier genauso wie bei Mischa Anouk.
Das übliche Verschwörungstheorie bashing bringt mich dazu, deine Quelle nicht weiter zu verfolgen.
Hättest du noch andere Links?

Buddhismus als Philosophie und Spiritualität trenne ich für mich von der Esotherik, das nur nebenbei.
Das was Misha Anouk schreibt finde ich sehr dürftig.
Er zählt lediglich genau die Punkte auf, die genau von der anderen Seite in Frage gestellt werden:
"Deutschland ist gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes ein Bundesstaat."
"….2+4 Vertrag, die eine friedensvertragliche Regelung darstellt, hat Deutschland einen Friedensvertrag."
Nö, so einfach ist das nicht sagt die andere Seite. z.B. hier:
http://www.ag-friedensforschung.de/regi ... plus4.html
Dies gibt wie nunmehr hinlänglich ausgeführt nicht meine Meinung wieder, ich hinterfrage hier genauso wie bei Mischa Anouk.
Das übliche Verschwörungstheorie bashing bringt mich dazu, deine Quelle nicht weiter zu verfolgen.
Hättest du noch andere Links?
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
unten Quelle Nr 20.
http://www.krr-faq.net/bilder/st2070.jpg
und hier nochmal
http://www.vice.com/de/read/deutschland-hat-also-keinen-friedensvertrag-brd-gmbh-reichsbuerger-110
bei deinem Link wird doch auch Artikel 7 zitiert:
Man kann jetzt nochmal einhaken, dass 2+4 gefaelscht ist und das die da oben uns eh nicht die Wahrheit erzaehlen. Dann haetten wir uns aber die Diskussion sparen koennen, weil ich dann die Behauptung niemals wiederlegen kann...
unten Quelle Nr 20.
http://www.krr-faq.net/bilder/st2070.jpg

und hier nochmal
http://www.vice.com/de/read/deutschland-hat-also-keinen-friedensvertrag-brd-gmbh-reichsbuerger-110
bei deinem Link wird doch auch Artikel 7 zitiert:
Diese vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken wurden 1990 für beendet erklärt. Damit traten das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945, die Beschlüsse des Alliierten Kontrollrats (1945–1947) und das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin vom 3. Juni 1972 außer Kraft. Absatz 2 in Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrags lautet: »Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.« Die neue deutsche Frage ist, mit welchen Zielen das Land seine volle Souveränität wahrnimmt. Für neue imperialistische Politik oder für Frieden und internationale Sicherheit? Darum geht der Kampf zwischen den politischen Kräften in Deutschland. Für diesen Kampf hat der Zwei-plus-Vier-Vertrag die Verantwortung in die Hände der Deutschen selbst zurückgegeben.
Man kann jetzt nochmal einhaken, dass 2+4 gefaelscht ist und das die da oben uns eh nicht die Wahrheit erzaehlen. Dann haetten wir uns aber die Diskussion sparen koennen, weil ich dann die Behauptung niemals wiederlegen kann...
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Danke für alles, seh ich durch nächste Woche….


- Spanish Tony
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Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Na dann...Gute Nacht!
- Mr Knowitall
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Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Folgen des TTIP
GDAE Working Paper No. 14-03: TTIP: European Disintegration, Unemployment and Instability
The Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership:
European Disintegration, Unemployment and Instability
Jeronim Capaldo*
October 2014
Executive Summary
The European Union and the United States are currently negotiating the Trans-Atlantic Trade
and Investment Partnership (TTIP), a major trade agreement intended to further integrate their
economies.
As is common for trade agreements, TTIP negotiations have been accompanied by a series of
econometric studies projecting net economic gains for all countries involved. In the EU,
advocates have pointed to four main studies mostly projecting small and deferred net benefits
alongside a gradual substitution of intra-EU trade with Trans-Atlantic trade. This leads the
European Commission, TTIP’s main advocate in Europe, into a paradox: its proposed policy
reform would favor economic dis-integration in the EU.
TTIP might also lead to other serious consequences for the EU and its members. Recent
literature has shown that the main studies of TTIP do not provide a reliable basis for policy
decisions as they rely heavily on an unsuitable economic model.
We offer an assessment of TTIP based on a different model and more plausible assumptions on
economic adjustment and policy trends. Using the United Nations Global Policy Model we
simulate the impact of TTIP on the global economy in a context of protracted austerity and low
growth especially in the EU and US.
Our results differ dramatically from existing assessments. We find that:
• TTIP would lead to net losses in terms of net exports after a decade, compared to the baseline
“no-TTIP” scenario. Northern European Economies would suffer the largest losses (2.07% of
GDP) followed by France (1.9%), Germany (1.14%) and United Kingdom (0.95%).
• TTIP would lead to net losses in terms of GDP. Consistently with figures for net exports,
Northern European Economies would suffer the largest GDP reduction (-0.50%) followed by
France (-0.48%) and Germany (-0.29%).
• TTIP would lead to a loss of labor income. France would be the worst hit with a loss of 5,500
Euros per worker, followed by Northern European Countries (-4,800 Euros per worker),
United Kingdom (-4,200 Euros per worker) and Germany (-3,400 Euros per worker).
• TTIP would lead to job losses. We calculate that approximately 600,000 jobs would be lost
in the EU. Northern European countries would be the most affected (-223,000 jobs), followed
by Germany (-134,000 jobs), France (- 130,000 jobs) and Southern European countries (-
90,000).
• TTIP would lead to a reduction of the labor share of GDP reinforcing a trend that has
contribute to the current stagnation. The flipside of this decrease is an increase in the share of
* Email: jeronim.capaldo@tufts.edu
http://ase.tufts.edu/gdae/about_us/rese ... ml#capaldo
GDAE Working Paper No. 14-03: TTIP: European Disintegration, Unemployment and Instability
The Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership:
European Disintegration, Unemployment and Instability
Jeronim Capaldo*
October 2014
Executive Summary
The European Union and the United States are currently negotiating the Trans-Atlantic Trade
and Investment Partnership (TTIP), a major trade agreement intended to further integrate their
economies.
As is common for trade agreements, TTIP negotiations have been accompanied by a series of
econometric studies projecting net economic gains for all countries involved. In the EU,
advocates have pointed to four main studies mostly projecting small and deferred net benefits
alongside a gradual substitution of intra-EU trade with Trans-Atlantic trade. This leads the
European Commission, TTIP’s main advocate in Europe, into a paradox: its proposed policy
reform would favor economic dis-integration in the EU.
TTIP might also lead to other serious consequences for the EU and its members. Recent
literature has shown that the main studies of TTIP do not provide a reliable basis for policy
decisions as they rely heavily on an unsuitable economic model.
We offer an assessment of TTIP based on a different model and more plausible assumptions on
economic adjustment and policy trends. Using the United Nations Global Policy Model we
simulate the impact of TTIP on the global economy in a context of protracted austerity and low
growth especially in the EU and US.
Our results differ dramatically from existing assessments. We find that:
• TTIP would lead to net losses in terms of net exports after a decade, compared to the baseline
“no-TTIP” scenario. Northern European Economies would suffer the largest losses (2.07% of
GDP) followed by France (1.9%), Germany (1.14%) and United Kingdom (0.95%).
• TTIP would lead to net losses in terms of GDP. Consistently with figures for net exports,
Northern European Economies would suffer the largest GDP reduction (-0.50%) followed by
France (-0.48%) and Germany (-0.29%).
• TTIP would lead to a loss of labor income. France would be the worst hit with a loss of 5,500
Euros per worker, followed by Northern European Countries (-4,800 Euros per worker),
United Kingdom (-4,200 Euros per worker) and Germany (-3,400 Euros per worker).
• TTIP would lead to job losses. We calculate that approximately 600,000 jobs would be lost
in the EU. Northern European countries would be the most affected (-223,000 jobs), followed
by Germany (-134,000 jobs), France (- 130,000 jobs) and Southern European countries (-
90,000).
• TTIP would lead to a reduction of the labor share of GDP reinforcing a trend that has
contribute to the current stagnation. The flipside of this decrease is an increase in the share of
* Email: jeronim.capaldo@tufts.edu
http://ase.tufts.edu/gdae/about_us/rese ... ml#capaldo
- Mr Knowitall
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Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Schiedsgerichte verstoßen gegen das Grundgesetz
Die Zeit vom 30.10.2014, Nr. 45, S. 33 / Wirtschaft
FORUM
Rechtswidrig
Schiedsgerichte verstoßen gegen das Grundgesetz
Die Diskussion über Freihandelsabkommen wird derzeit vor allem politisch geführt. Doch die vertragliche Absicherung des globalen Handels hat zugleich eine rechtliche Seite. So auch bei den beiden umstrittenen Abkommen mit den etwas sperrigen Kürzeln - Ceta (zwischen der EU und Kanada) und TTIP (zwischen der EU und den USA). Juristische Argumente sind in dieser Debatte aber bislang kaum präsent. Dabei ist längst nicht alles, was die EU-Kommission und die Regierungen politisch wollen, auch juristisch zulässig. Im Gegenteil: Es ist absehbar, dass zahlreiche Regelungen, die die Abkommen vorsehen, gegen das Grundgesetz und das Unionsrecht verstoßen werden.
Insbesondere der Investitionsschutz wird nicht wie geplant realisiert werden können. Die Abkommen regeln hier dezidiert, was passiert, wenn sich die Rechtslage in einem Land ändert, in dem multinationale Unternehmen direkt oder sogar indirekt investiert haben. Haben diese Konzerne dann ein Recht auf Entschädigung? Darüber sollen transnationale Schiedsgerichte, über deren Zusammensetzung und Wirken der Normalbürger kaum Informationen bekommt, entscheiden.
Zwar haben sich weder die nationalen Verfassungsgerichte noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit den Abkommen beschäftigt. Doch es könnte spätestens dann zu gerichtlichen Verhandlungen kommen, wenn eine finale Version der Verträge vorliegt. Beide Gerichte werden zentrale Passagen aufheben - sollten die bisher bekannten Texte nicht noch entscheidend geändert werden.
Ende September hat der Bundeswirtschaftsminister zwei Gutachten zum Ceta-Vertrag vorgelegt: Eines bescheinigt dem Bundestag das Recht, über den Vertrag abstimmen zu dürfen. Die Europäische Kommission lehnt das bisher ab. Das zweite befasst sich (methodisch zweifelhaft) mit den möglichen Auswirkungen des geplanten Investitionsschutzes auf Deutschland und stellt eine weitgehende Unbedenklichkeit fest. Doch die entscheidende Frage, ob das Abkommen überhaupt rechtlich zulässig ist, beantworten beide nicht: Verstößt das Staat-Investor-Schiedsverfahren gegen deutsches oder europäisches Recht? Sind die Regulierungsausschüsse, die in den Abkommen geplant sind, rechtmäßig? Wie sieht es mit den Menschen- und Umweltstandards aus?
Besonders umstritten ist vor allem der Schutz von Investoren, die ihre Rechte gegen europäische Staaten künftig vor Schiedsgerichten einklagen dürfen. Nun gibt es zwar bereits hunderte Schiedsvereinbarungen in bilateralen Abkommen, die kaum alle rechtswidrig sein dürften. Aber so einfach kann man nicht vom Sein aufs Sollen schließen. Denn Ceta und TTIP stehen für eine neue Generation des Investitionsschutzes. Nicht nur Direktinvestitionen von Unternehmen im jeweils anderen Land sollen von diesem Schutz umfasst sein, sondern die gesamte Palette von Finanzdienstleistungen. Das ist eine neue Dimension transnationaler Schiedsgerichtsbarkeit. Damit stellt sich auch die Frage ihrer Legitimität ganz neu. Sollte der Investitionsschutz so umgesetzt werden, wie es die bisher bekannten Texte nahelegen, ist sicher: Sie missachten wichtige Vorgaben des Grundgesetzes und des Unionsrechtes.
Beispielsweise beschränkt der EuGH die Zulässigkeit von Gerichten, die außerhalb der europäischen Gerichtshierarchie stehen, sehr streng. Solche Gerichte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie verpflichtet sind, strittige Fragen dem EuGH vorzulegen. Sie sollen ihm also untergeordnet bleiben. Für Schiedsgerichte eröffnet das Unionsrecht diese Vorlagemöglichkeit bislang nicht. Ihre Einführung setzt eine Änderung der EU-Verträge voraus. Zwar hat nun der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angekündigt, dass der TTIP-Vertrag geheimen Schiedsgerichten nicht das letzte Wort in Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten einräumen wird. Doch das geht nicht weit genug: Der gegenwärtige Stand des Unionsrechts verbietet Schiedsgerichte in der vorgesehenen Form.
Auch im Hinblick auf das deutsche Recht werden die Schiedsgerichte rechtlich noch einmal zu diskutieren sein. Denn sie sind mit dem richterlichen Rechtsprechungsmonopol des Grundgesetzes unvereinbar. Nicht wenige Verfassungsrechtler halten bereits die bisherigen Schiedsgerichte, die im Vergleich zu den in Ceta und TTIP vorgesehenen Gerichten nur bescheidene Kompetenzen haben, für rechtlich kaum vertretbar. Das Verfassungsgericht hat dazu bislang zwar noch keine Stellung bezogen. Es wäre aber gut beraten, vom EuGH zu lernen und eine Vorlagepflicht für die Schiedsgerichte einzufordern. Nur so kann es der schleichenden Aushöhlung seiner Autorität entgegenwirken.
Und noch eine weitere Neuerung, die Ceta und TTIP durchsetzen sollen, ist rechtlich inakzeptabel. Durch die Abkommen sollen neue Ausschüsse aus Behördenvertretern beider Seiten eingerichtet werden. Sie sollen dazu ermächtigt werden, den Geltungsbereich der Abkommen eigenständig zu erweitern, beispielsweise neue Zölle und Güter einzubeziehen. Eine Rückbindung an das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gibt es nicht. Das ist undemokratisch. Zudem darf die EU viele Bereiche, die beispielsweise der Ceta-Ausschuss (in dem sich Vertreter Kanadas und der EU treffen werden) künftig regeln soll, ohne Beteiligung der Mitgliedsstaaten gar nicht regeln. Die geplanten Ausschüsse statten die EU mit Kompetenzen aus, die sie nach den EU-Verträgen gar nicht haben darf.
Schließlich verletzen die Abkommen die Pflicht der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, die Menschen- und Kollektivrechte umfassend zu schützen. Sowohl bei Ceta als auch bei TTIP droht die Gefahr, dass transnationale Unternehmen von europäischen Regierungen Schadensersatz fordern werden - weil sie sich beispielsweise durch Steuern oder sozialpolitische Maßnahmen belastet fühlen. Weder Ceta noch TTIP garantieren Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechte so, wie es die Grundrechtecharta und das Grundgesetz verlangen. So fehlt vor allem eine Klausel, die den Vorrang menschen- und umweltrechtlicher Verpflichtungen vor den Vertragspflichten sichern würde. Die vollmundigen politischen Ankündigungen, dass das Schutzniveau von Sozialstandards nicht gefährdet sei, spiegeln sich in den Abkommen bislang nicht wider.
Auch das gilt es zu ändern.
VON ANDREAS FISCHER-LESCANO
Die Zeit vom 30.10.2014, Nr. 45, S. 33 / Wirtschaft
FORUM
Rechtswidrig
Schiedsgerichte verstoßen gegen das Grundgesetz
Die Diskussion über Freihandelsabkommen wird derzeit vor allem politisch geführt. Doch die vertragliche Absicherung des globalen Handels hat zugleich eine rechtliche Seite. So auch bei den beiden umstrittenen Abkommen mit den etwas sperrigen Kürzeln - Ceta (zwischen der EU und Kanada) und TTIP (zwischen der EU und den USA). Juristische Argumente sind in dieser Debatte aber bislang kaum präsent. Dabei ist längst nicht alles, was die EU-Kommission und die Regierungen politisch wollen, auch juristisch zulässig. Im Gegenteil: Es ist absehbar, dass zahlreiche Regelungen, die die Abkommen vorsehen, gegen das Grundgesetz und das Unionsrecht verstoßen werden.
Insbesondere der Investitionsschutz wird nicht wie geplant realisiert werden können. Die Abkommen regeln hier dezidiert, was passiert, wenn sich die Rechtslage in einem Land ändert, in dem multinationale Unternehmen direkt oder sogar indirekt investiert haben. Haben diese Konzerne dann ein Recht auf Entschädigung? Darüber sollen transnationale Schiedsgerichte, über deren Zusammensetzung und Wirken der Normalbürger kaum Informationen bekommt, entscheiden.
Zwar haben sich weder die nationalen Verfassungsgerichte noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit den Abkommen beschäftigt. Doch es könnte spätestens dann zu gerichtlichen Verhandlungen kommen, wenn eine finale Version der Verträge vorliegt. Beide Gerichte werden zentrale Passagen aufheben - sollten die bisher bekannten Texte nicht noch entscheidend geändert werden.
Ende September hat der Bundeswirtschaftsminister zwei Gutachten zum Ceta-Vertrag vorgelegt: Eines bescheinigt dem Bundestag das Recht, über den Vertrag abstimmen zu dürfen. Die Europäische Kommission lehnt das bisher ab. Das zweite befasst sich (methodisch zweifelhaft) mit den möglichen Auswirkungen des geplanten Investitionsschutzes auf Deutschland und stellt eine weitgehende Unbedenklichkeit fest. Doch die entscheidende Frage, ob das Abkommen überhaupt rechtlich zulässig ist, beantworten beide nicht: Verstößt das Staat-Investor-Schiedsverfahren gegen deutsches oder europäisches Recht? Sind die Regulierungsausschüsse, die in den Abkommen geplant sind, rechtmäßig? Wie sieht es mit den Menschen- und Umweltstandards aus?
Besonders umstritten ist vor allem der Schutz von Investoren, die ihre Rechte gegen europäische Staaten künftig vor Schiedsgerichten einklagen dürfen. Nun gibt es zwar bereits hunderte Schiedsvereinbarungen in bilateralen Abkommen, die kaum alle rechtswidrig sein dürften. Aber so einfach kann man nicht vom Sein aufs Sollen schließen. Denn Ceta und TTIP stehen für eine neue Generation des Investitionsschutzes. Nicht nur Direktinvestitionen von Unternehmen im jeweils anderen Land sollen von diesem Schutz umfasst sein, sondern die gesamte Palette von Finanzdienstleistungen. Das ist eine neue Dimension transnationaler Schiedsgerichtsbarkeit. Damit stellt sich auch die Frage ihrer Legitimität ganz neu. Sollte der Investitionsschutz so umgesetzt werden, wie es die bisher bekannten Texte nahelegen, ist sicher: Sie missachten wichtige Vorgaben des Grundgesetzes und des Unionsrechtes.
Beispielsweise beschränkt der EuGH die Zulässigkeit von Gerichten, die außerhalb der europäischen Gerichtshierarchie stehen, sehr streng. Solche Gerichte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie verpflichtet sind, strittige Fragen dem EuGH vorzulegen. Sie sollen ihm also untergeordnet bleiben. Für Schiedsgerichte eröffnet das Unionsrecht diese Vorlagemöglichkeit bislang nicht. Ihre Einführung setzt eine Änderung der EU-Verträge voraus. Zwar hat nun der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angekündigt, dass der TTIP-Vertrag geheimen Schiedsgerichten nicht das letzte Wort in Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten einräumen wird. Doch das geht nicht weit genug: Der gegenwärtige Stand des Unionsrechts verbietet Schiedsgerichte in der vorgesehenen Form.
Auch im Hinblick auf das deutsche Recht werden die Schiedsgerichte rechtlich noch einmal zu diskutieren sein. Denn sie sind mit dem richterlichen Rechtsprechungsmonopol des Grundgesetzes unvereinbar. Nicht wenige Verfassungsrechtler halten bereits die bisherigen Schiedsgerichte, die im Vergleich zu den in Ceta und TTIP vorgesehenen Gerichten nur bescheidene Kompetenzen haben, für rechtlich kaum vertretbar. Das Verfassungsgericht hat dazu bislang zwar noch keine Stellung bezogen. Es wäre aber gut beraten, vom EuGH zu lernen und eine Vorlagepflicht für die Schiedsgerichte einzufordern. Nur so kann es der schleichenden Aushöhlung seiner Autorität entgegenwirken.
Und noch eine weitere Neuerung, die Ceta und TTIP durchsetzen sollen, ist rechtlich inakzeptabel. Durch die Abkommen sollen neue Ausschüsse aus Behördenvertretern beider Seiten eingerichtet werden. Sie sollen dazu ermächtigt werden, den Geltungsbereich der Abkommen eigenständig zu erweitern, beispielsweise neue Zölle und Güter einzubeziehen. Eine Rückbindung an das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gibt es nicht. Das ist undemokratisch. Zudem darf die EU viele Bereiche, die beispielsweise der Ceta-Ausschuss (in dem sich Vertreter Kanadas und der EU treffen werden) künftig regeln soll, ohne Beteiligung der Mitgliedsstaaten gar nicht regeln. Die geplanten Ausschüsse statten die EU mit Kompetenzen aus, die sie nach den EU-Verträgen gar nicht haben darf.
Schließlich verletzen die Abkommen die Pflicht der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, die Menschen- und Kollektivrechte umfassend zu schützen. Sowohl bei Ceta als auch bei TTIP droht die Gefahr, dass transnationale Unternehmen von europäischen Regierungen Schadensersatz fordern werden - weil sie sich beispielsweise durch Steuern oder sozialpolitische Maßnahmen belastet fühlen. Weder Ceta noch TTIP garantieren Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechte so, wie es die Grundrechtecharta und das Grundgesetz verlangen. So fehlt vor allem eine Klausel, die den Vorrang menschen- und umweltrechtlicher Verpflichtungen vor den Vertragspflichten sichern würde. Die vollmundigen politischen Ankündigungen, dass das Schutzniveau von Sozialstandards nicht gefährdet sei, spiegeln sich in den Abkommen bislang nicht wider.
Auch das gilt es zu ändern.
VON ANDREAS FISCHER-LESCANO
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Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
buttrock hat geschrieben:Kommt wohl auf die Definition von verrueckt an...
Verrückt in Form von verrücken: Nicht der erwarteten Stelle entsprechend stehen. Komplett einen an der Mütze haben zählt nicht dazu.
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Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Mr Knowitall hat geschrieben:Schiedsgerichte verstoßen gegen das Grundgesetz
Die Zeit vom 30.10.2014, Nr. 45, S. 33 / Wirtschaft
Besonders umstritten ist vor allem der Schutz von Investoren, die ihre Rechte gegen europäische Staaten künftig vor Schiedsgerichten einklagen dürfen. Nun gibt es zwar bereits hunderte Schiedsvereinbarungen in bilateralen Abkommen, die kaum alle rechtswidrig sein dürften. Aber so einfach kann man nicht vom Sein aufs Sollen schließen. Denn Ceta und TTIP stehen für eine neue Generation des Investitionsschutzes. Nicht nur Direktinvestitionen von Unternehmen im jeweils anderen Land sollen von diesem Schutz umfasst sein, sondern die gesamte Palette von Finanzdienstleistungen. Das ist eine neue Dimension transnationaler Schiedsgerichtsbarkeit. Damit stellt sich auch die Frage ihrer Legitimität ganz neu. Sollte der Investitionsschutz so umgesetzt werden, wie es die bisher bekannten Texte nahelegen, ist sicher: Sie missachten wichtige Vorgaben des Grundgesetzes und des Unionsrechtes.
Schließlich verletzen die Abkommen die Pflicht der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, die Menschen- und Kollektivrechte umfassend zu schützen. Sowohl bei Ceta als auch bei TTIP droht die Gefahr, dass transnationale Unternehmen von europäischen Regierungen Schadensersatz fordern werden - weil sie sich beispielsweise durch Steuern oder sozialpolitische Maßnahmen belastet fühlen. Weder Ceta noch TTIP garantieren Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechte so, wie es die Grundrechtecharta und das Grundgesetz verlangen. So fehlt vor allem eine Klausel, die den Vorrang menschen- und umweltrechtlicher Verpflichtungen vor den Vertragspflichten sichern würde. Die vollmundigen politischen Ankündigungen, dass das Schutzniveau von Sozialstandards nicht gefährdet sei, spiegeln sich in den Abkommen bislang nicht wider.
VON ANDREAS FISCHER-LESCANO
Das ist doch Wischiwaschi was der da schreibt, entweder blickt er es nicht oder er hat die Aufgabe, dem Bildungsbürger die Position der Industrie näherzubringen.
Es geht darum, das Konzerne Staaten auf Schadensersatz verklagen können, wenn ihnen durch zukünftige gesetzliche Massnahmen Umsatz verloren geht.
Das hat natürlich schwerwiegende Auswirkungen auf den Verbraucherschutz, der Gesetzgeber wird nur dann Gesetze zum Verbraucherschutz erlassen, wenn die Konzerne dran verdienen.
Also Konzernwohl vor Allgemeinwohl. Damit brauchen wir dann wohl nicht mehr wählen gehen.
Wenn Monsanto seinen Genfrass hier anbauen will und der Gesetzgeber etwas dagegen hat, dann kann Monanto den Staat auf Schadensersatz verklagen.
Das hat schon einen Grund, weshalb die Verhandlungen im Geheimen verlaufen.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Tom hat geschrieben:War neulich auf einem Vortrag über das Thema und verstehe die Argumentation z.Zt. so,
daß es die allgemeine Tendenz gibt (vorsichtig ausgedrückt) staatliche Organe, Ministerien uvm.
zu privatisieren.
Nein, wir sind bereits bei der gegenläufigen Bewegung. Folge der Finanzkrise, die u.a. gezeigt hat, dass Banker eben NICHT besser mit Geld umgehen können als Beamte. Stichwort z.B. Rekommunalisierung.
Dein Vortrag von neulich war quasi von gestern.
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Es findet bereits seit vielen Jahren eine Privatisierung (Public-Private-Partnership) statt, die eine Entdemokratisierung nach sich zieht.
(Privatisierung der Post, Telekom, Bahn, Kliniken, Honorarverträge im sozialen Bereich uva.)
Folgen:
- im Steuersenkungswettlauf auf dem Weg zum Schuldnerstaat (C.Offe)
- Einschränkung staatlicher, insbesondere sozialstaatlicher Leistungen
- Einschränkung der öffentlichen Kontrolle
- Reform des Arbeitsmarktes. mehr atypische Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit etc.)
- Schwächung der Gewerkschaften
Betrieben wird diese Privatisierung zur Gewinnung neuer Märkte durch best. wirtschaftliche supranationale Interessensgruppen, wodurch im Gegensatz zur Demokratie eine "Corporatocracy" (Jeffrey Sachs) entsteht. Einige dieser Interessensgruppen:
- Der Council of foreign Relations CFR, gegr. 1921
- die Atlantik-Brücke e.V. (gegr. 1052)
- der "Atlantic Council" (gegr. 1961)
- die Trilaterale Kommission (gegr. 1973)
- das Wltwirtschaftsforum, engl. World Economic Forum (WEF), gegr. 1987
und insbesondere
Der European Round Table of Industrialists (ERT):
- gegr. 1983 von 17 europ. Konzernvertretern, darunter Fiat, Olivetti, Siemens, Shell u.a.
- Gründungsmotiv: ein europäisches Binnenmarktkonzept
" Wachstum in Europe schaffen" (2012), Abbau wachstumshemmender Regulierungen; Durchkämmen aller Gesetze nach diesen Kriterien (!!!), Felxibilisierung des Arbeitsmarktes
- Treffen: 2 mal jährl. mit PolitikerInnen und Vertretern der Medien
Zitate von Fachleuten zu dieser Entwicklung:
"eine Verschmelzung von unternehmerischer und staatlicher Macht" (Wendy Brown, US Politikwissenschafftlerin)
"Entmachtungsspirale der Parlamente" (Frantz und Martens 2006, PolitikwissenschaftlerInnen)
"Postdemokratie" (Colin Crouch 2003, brit. Soziologe)
Und Angela Merkel spricht in diesem Zusammenhang von einer "marktkonformen Demokratie".
Man sehe sich in diesem Zusammenhang bitte auch die Gremien OECD, IWF und die Weltbankgruppe an.
Die Organization for Economic Coop. and Developement (OECD)
- gegr. 1961, 20 Gründungsstaaten
- heute 34 Mitgliedsstaaten, neben Industriestaaten Schwellenländer wie Türkei und Mexiko
- regelmäßige Wirtschaftsberichte für die Mitglieder mit wirtschaftspolitischen Empfehlungen, neoliberal orientiert, 2001 Mitarbeit bei den Milleniumszielen der UNO
- 1995-98 institutioneller Rahmen für die Geheimverhandlungen über das Multilaterale Investitionsabkomme MAI
Und besonders lecker: Organisator der PISA Studien; damit indirekte Einflussnahme auf nationale Bildungssysteme
Der Internationale Währungsfonds IWF
gegr. 1944, ist auch eine Sonderorganisation der UNO
Funktion: Hilfe für Staaten in wirtschaftl. Schwierigkeiten, Ausweitung des Welthandels
- 188 Mitgliedsstaaten, Stimmgewicht nach Einlagen (!), dadurch VETORECHT DER USA, Dominanz der G8 bzw. G7
- Kreditvergabe erfolgt nach 3 Maßgaben: Austerity (harte Sparmaßnahmen), Marktöffnung und PRIVATISIERUNG (schliesst ein: Kürzung der Sozialprogramme, keine Subventionen, Deregulierung des Arbeitsmarktes und des Bankensektors)
1977 bis 2010 erfogte kein Antrag auf Hilfe von Indusriestaaten wg. des Souveränitätsverlustes
Fallbeispiele der Politik des IWF:
1) Privatisierung der EWasser- und Stromversorgung in Südafrika, unzumutbare Erhöhungder Preise für Townships
2) Privatisierung des gesundheitssystems auf den Phillipinen, daraus resultiert eine 2 Klassengesellschaft
3) Ende der Agrarsubventionen und der Preiskontrollen in Athiopien - Existenzbedr. der Kleinbauern
4) Privatisierung der Commons in Peru
Nach Klaus Müller (2002) fiel das Wachstum von IWF Klienten niediger aus als von vergl. Staaten ohne IWF Beistand
Die Weltbankgruppe
ebenfalls gegr. 1944, ebenfalls Sonderorg. der UNO
ebenfalls Gewichtung der Stimmen nach Kapitalanteilen
Hier unterbegracht ist ebenfalls die International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) zur Organisation von Streitschlichtungsverfahren……… TTIP und CETA……….. Nachtigall…….
Alle diese Organisationen sind demokratisch nicht legitimiert und entziehen sich so der öffentlichen Kontrolle.
(Privatisierung der Post, Telekom, Bahn, Kliniken, Honorarverträge im sozialen Bereich uva.)
Folgen:
- im Steuersenkungswettlauf auf dem Weg zum Schuldnerstaat (C.Offe)
- Einschränkung staatlicher, insbesondere sozialstaatlicher Leistungen
- Einschränkung der öffentlichen Kontrolle
- Reform des Arbeitsmarktes. mehr atypische Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit etc.)
- Schwächung der Gewerkschaften
Betrieben wird diese Privatisierung zur Gewinnung neuer Märkte durch best. wirtschaftliche supranationale Interessensgruppen, wodurch im Gegensatz zur Demokratie eine "Corporatocracy" (Jeffrey Sachs) entsteht. Einige dieser Interessensgruppen:
- Der Council of foreign Relations CFR, gegr. 1921
- die Atlantik-Brücke e.V. (gegr. 1052)
- der "Atlantic Council" (gegr. 1961)
- die Trilaterale Kommission (gegr. 1973)
- das Wltwirtschaftsforum, engl. World Economic Forum (WEF), gegr. 1987
und insbesondere
Der European Round Table of Industrialists (ERT):
- gegr. 1983 von 17 europ. Konzernvertretern, darunter Fiat, Olivetti, Siemens, Shell u.a.
- Gründungsmotiv: ein europäisches Binnenmarktkonzept
" Wachstum in Europe schaffen" (2012), Abbau wachstumshemmender Regulierungen; Durchkämmen aller Gesetze nach diesen Kriterien (!!!), Felxibilisierung des Arbeitsmarktes
- Treffen: 2 mal jährl. mit PolitikerInnen und Vertretern der Medien
Zitate von Fachleuten zu dieser Entwicklung:
"eine Verschmelzung von unternehmerischer und staatlicher Macht" (Wendy Brown, US Politikwissenschafftlerin)
"Entmachtungsspirale der Parlamente" (Frantz und Martens 2006, PolitikwissenschaftlerInnen)
"Postdemokratie" (Colin Crouch 2003, brit. Soziologe)
Und Angela Merkel spricht in diesem Zusammenhang von einer "marktkonformen Demokratie".
Man sehe sich in diesem Zusammenhang bitte auch die Gremien OECD, IWF und die Weltbankgruppe an.
Die Organization for Economic Coop. and Developement (OECD)
- gegr. 1961, 20 Gründungsstaaten
- heute 34 Mitgliedsstaaten, neben Industriestaaten Schwellenländer wie Türkei und Mexiko
- regelmäßige Wirtschaftsberichte für die Mitglieder mit wirtschaftspolitischen Empfehlungen, neoliberal orientiert, 2001 Mitarbeit bei den Milleniumszielen der UNO
- 1995-98 institutioneller Rahmen für die Geheimverhandlungen über das Multilaterale Investitionsabkomme MAI
Und besonders lecker: Organisator der PISA Studien; damit indirekte Einflussnahme auf nationale Bildungssysteme
Der Internationale Währungsfonds IWF
gegr. 1944, ist auch eine Sonderorganisation der UNO
Funktion: Hilfe für Staaten in wirtschaftl. Schwierigkeiten, Ausweitung des Welthandels
- 188 Mitgliedsstaaten, Stimmgewicht nach Einlagen (!), dadurch VETORECHT DER USA, Dominanz der G8 bzw. G7
- Kreditvergabe erfolgt nach 3 Maßgaben: Austerity (harte Sparmaßnahmen), Marktöffnung und PRIVATISIERUNG (schliesst ein: Kürzung der Sozialprogramme, keine Subventionen, Deregulierung des Arbeitsmarktes und des Bankensektors)
1977 bis 2010 erfogte kein Antrag auf Hilfe von Indusriestaaten wg. des Souveränitätsverlustes
Fallbeispiele der Politik des IWF:
1) Privatisierung der EWasser- und Stromversorgung in Südafrika, unzumutbare Erhöhungder Preise für Townships
2) Privatisierung des gesundheitssystems auf den Phillipinen, daraus resultiert eine 2 Klassengesellschaft
3) Ende der Agrarsubventionen und der Preiskontrollen in Athiopien - Existenzbedr. der Kleinbauern
4) Privatisierung der Commons in Peru
Nach Klaus Müller (2002) fiel das Wachstum von IWF Klienten niediger aus als von vergl. Staaten ohne IWF Beistand
Die Weltbankgruppe
ebenfalls gegr. 1944, ebenfalls Sonderorg. der UNO
ebenfalls Gewichtung der Stimmen nach Kapitalanteilen
Hier unterbegracht ist ebenfalls die International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) zur Organisation von Streitschlichtungsverfahren……… TTIP und CETA……….. Nachtigall…….
Alle diese Organisationen sind demokratisch nicht legitimiert und entziehen sich so der öffentlichen Kontrolle.
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- Beiträge: 2944
- Registriert: Di 9. Nov 2010, 14:38
Re: EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Multimillionäre in Deutschland:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/reicht ... 03878.html
Die Verhältnisse sind so gewollt.
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