habe einem Veranstalter 2 von mir unterschriebene Verträge zugeschickt mit der Bitte, einen davon zurückzuschicken.
Jetzt hat er mir einen unterschrieben als PDF-Datei zurückgeschickt. Ist das ok und gültig?????

Keef
Schnabelrock hat geschrieben:Ja, das ist okay. Schriftform ist für sowas nicht nötig. Handschlag oder telefonisches "go" hätte auch gereicht. Aber mit einem Handschlag kann man nix beweisen.
Als Beweismittel reicht pdf aber aus.
Keef hat geschrieben:ging um einen Gig
gorch hat geschrieben:Rechtlich dürfte es mit dem PDF nicht reichen. Das Gesetz ändert sich erst im Laufe des Sommers. Genaues Datum habe ich im Moment nicht. Fax wäre rechtlich sicher und eben das Original.
gorch hat geschrieben:Rechtlich dürfte es mit dem PDF nicht reichen. Das Gesetz ändert sich erst im Laufe des Sommers. Genaues Datum habe ich im Moment nicht. Fax wäre rechtlich sicher und eben das Original.
orben hat geschrieben:gorch hat geschrieben:Rechtlich dürfte es mit dem PDF nicht reichen. Das Gesetz ändert sich erst im Laufe des Sommers. Genaues Datum habe ich im Moment nicht. Fax wäre rechtlich sicher und eben das Original.
erkläre er mir den juristischen unterschied zwischen einem empfangenen fax und einem (mit unterschrift) eingescannten vertrag, den der empfänger z.b. ausdruckt.
interessieren würde mich weiterhin, welches gesetz sich in welcher form diesbezüglich im sommer ändern sollte.
gorch hat geschrieben:
Ein PDF kann jeder Nepp erstellen und Dir zuschicken. Eine E-Mailadresse ist kein sicherer Absender. Der Übertragungsweg ist in der Regel schon gar nicht sicher. Beim Fax gibt es eine definierte direkte (Telefon-)Verbindung zwischen je einem eindeutig identifizierten Absender und Empfänger. Die Übertragung ist als Sicher anerkannt. Fax ist juristisch anerkannt.