Eine Finanzfrage

linus
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Eine Finanzfrage

Beitragvon linus » Do 24. Nov 2011, 16:26

Ich habe eine Frage bzgl. Verdienst durch Musikmachen: ich ging davon aus, das bis zu 400,- Euro monatlich steuerfrei seien (wie ein zusätzlicher 400,- Euro-Job).
Jetzt herrscht aber in der Band Uneinigkeit darüber, da einer die These vertritt, daß dies nur bis zu einer gewissen Höhe des "normalen" Lohns gelten würde - darüber hinaus würde jeder einzeln verdiente Euro versteuert (die Summe würde auf den Lohn aufgeschlagen und dann gesamt versteuert ?!?).
Mir ist klar, daß es da im Netz Auskunft gibt, aber ich frage hier, da ich gezielt zu diesem Thema "Betroffene" ansprechen möchte, die bereits Erfahrung damit haben.

Danke im Voraus für Eure Antwort :flower: :kiss:

Linus

Tom

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Tom » Do 24. Nov 2011, 16:35

:dontknow:

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Aldaron
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Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Aldaron » Do 24. Nov 2011, 16:48

Musiker zahlen keine Steuern, die verdienen nicht genug...

Steuerberater fragen?

docL

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon docL » Do 24. Nov 2011, 23:37

linus hat geschrieben:Ich habe eine Frage bzgl. Verdienst durch Musikmachen: ich ging davon aus, das bis zu 400,- Euro monatlich steuerfrei seien (wie ein zusätzlicher 400,- Euro-Job).
Jetzt herrscht aber in der Band Uneinigkeit darüber, da einer die These vertritt, daß dies nur bis zu einer gewissen Höhe des "normalen" Lohns gelten würde - darüber hinaus würde jeder einzeln verdiente Euro versteuert (die Summe würde auf den Lohn aufgeschlagen und dann gesamt versteuert ?!?).
Mir ist klar, daß es da im Netz Auskunft gibt, aber ich frage hier, da ich gezielt zu diesem Thema "Betroffene" ansprechen möchte, die bereits Erfahrung damit haben.

Danke im Voraus für Eure Antwort :flower: :kiss:

Linus


Aaaaalso.....
Mal mein Senf dazu und da bitte ich um Obacht, denn ich bin kein Steuerberater, deswegen bitte mit Vorsicht genießen!

Also, ihr erzielt als Band Einnahmen, grundsätzlich sind solche Einnahmen steuerpflichtig.
Du musst, so weit ich weiß, die Einnahmen in der Anlage S (selbstständige Arbeit) angeben.
Wobei DA natürlich nur das von DIR eingesetzt wird, was Du auch persönlich von der Band erhalten hast.
Als "Musiker" bist Du Freiberufler und musst somit KEIN Gewerbe anmelden, die Meldung des erzielten Einkommens reicht in der Regel beim Finanzamt aus.

Wichtig ist, dass Du für diese Tätigkeit eine EÜR anfertigst, die sogenannte Einnahmeüberschussrechnung. Dort führst Du nicht nur deine Einnahmen auf (das wären ja bei den genannten Bedingungen 4800 € pro Jahr), sondern eben auch Deine Ausgaben!
Zum Beipiel: Saiten, Kabel, Plektren, sonstigen Musikkleinkram den du kaufst (quittungen sammeln und nur vom Konto abbuchen lassen, Gegenstände die "bar" gekauft werden, erkennt das Finanzamt nicht unbedingt an!). Führe Fahrtenbuch über die Kilometer die Du fährst für die Band. Also Fahrten zum Proberaum, zu den Venues eurer Gigs, ja sogar die Fahrten zu Musikgeschäften, die Du besuchst (30 Cent pro gefahrener Kilometer, das kann sich läppern). DAS ALLES mindert Deine zu versteuernden Einnahmen.
Bei Gegenständen, die teurer als 410 € sind, musst Du eine Abschreibung machen, also das Instrument was beispielsweise 1200 € kostet wird über 4 Jahre abgeschrieben (also pro Jahr ab Kaufdatum und für das Jahr, in dem Du es angeschafft hast nur anteilig, 300 €).
Alles was günstiger ist, kannst Du sofort einsetzen.

Das Ergebnis deiner EÜR , also Einnahmen MINUS Ausgaben ist das, was steuerlich relevant ist, also der "reine" Gewinn!

Wenn man alle Register zieht, bleibt da u.U. nicht mehr viel hängen, was zu versteuern ist. Ob Du nun ganz ohne zusätzliche Steuerzahlungen auskommst, hängt natürlich von deinem sonstigen Einkommen ab. Aber ich würde mal sagen, das es nicht ganz OHNE geht.
Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass das Ergebnis Deiner EÜR dem Bruttoeinkommen deines "normalen" Jobs hinzugerechnet wird!
Wie gesagt, das hängt von vielen Faktoren ab und DA würde ich dann doch einen Steuerberater hinzuziehen.
Die EÜR bietet dir aber viele Möglichkeiten deine 4800 € Bruttoeinnahmen "klein" zu rechnen. Und das musst du auch, sonst werden die 4800 € komplett Deinem Einkommen hinzugerechnet. Mache also nicht den Fehler und setze deine 4800 € ein, sondern rechne Deine Ausgaben dagegen.

ANGEBEN musst Du die Einnahmen (also das ERGEBNIS der EÜR) aber auf jeden Fall!
Wie gesagt: Ich bin mit meinen Ausführungen sehr vorsichtig und weise darauf hin, dass ein "richtiger" Steuerberater da Not tut!

Hoffe aber geholfen zu haben!

Viel Erfolg!

Imij

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Imij » Fr 25. Nov 2011, 00:25

Zu dem was @docL sagt :up:

gibt es eigentlich nichts hinzu zufügen.

Studierst Du noch oder hast Du einen festen Verdienst, egal. Um die EinnahmenÜberschussRechnung kommst Du nicht umhin.
Wie das dann mit der Mehrwertsteuer aussieht (ob ihr die als Band immer in Rechnung stellt) und abführt, da wird es dann komplizierter.

Deshalb ist ein Steuerberaterbesuch angeraten.
Beim Finanzamt wird Dir sicher auch geholfen. Eine UST-Nr. wird auch fällig.
Und dann kommt es auf die Größenordnung der Einnahmen an, in welchen Zeitintervallen Du die Voranmeldungen machen musst.
Buchhaltung tut not, darunter leide ich am meisten.

In den kreativsten Phasen Deines Lebens ruft das Finanzamt nach der UST-Voranmeldung: :aah: :aah: :aah:

Darthie

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Darthie » Fr 25. Nov 2011, 12:09

linus hat geschrieben:Ich habe eine Frage bzgl. Verdienst durch Musikmachen: ich ging davon aus, das bis zu 400,- Euro monatlich steuerfrei seien (wie ein zusätzlicher 400,- Euro-Job).


Du meinst "Neben"verdienst, oder?! Zusätzlich zum eigentlichen Brotwerwerb?

Warum sollte da was steuerfrei sein? Ganz im Gegentum, das kommt auf Dein "normales" Jahresbrutto oben drauf und wirkt dann u.U. sogar steuerprogressiv. Ich bin nebentätig im Nichtmusikfach, sprach aber gestern genau über dieses Thema mit einem Profi. Der warf u.a. sogar noch "Beitrag zur KSK" in den Raum...

gorch

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon gorch » Fr 25. Nov 2011, 13:32

Zu dem bisher gesagten kann noch gesagt werden, das das FA die Einstufung der USt.-Fälligkeit selbst vornimmt. Ebenso das dann noch zu bestimmende Intervall der Vorauszahlungen. Es reicht somit beim ersten mal lediglich die EÜR an die Steuererklärung zu hängen. Vor allem bei der genannten Größenordnung.

Vorteil der USt.-Fälligkeit ist, das man dann auch USt. abzugsberechtigt ist. D.h. man kann bei den Ausgaben die USt. rausrechnen und hat weniger Kosten. Die Ausgaben wie Einnahmen von USt. werden dann getrennt geführt. So zu sagen eine zweite EÜR. Das FA hat dafür natürlich eigene Formulare. Damit auch nichts durcheinander gerät.

Ein Steuerberater kostet natürlich. Ein Steuerprogramm ist da vielleicht günstiger. Die beigefügte Literatur gibt sicher schnell Auskunft. Und nicht vergessen, Steuerberater und Steuerprogramm kosten Geld und können angesetzt werden. Die Buchführung ebenso. Also Belege von Stiften, Papier uvm. sammeln. Guitar Pro nicht vergessen, Fachliteratur, der Multimedia PC usw. Ach, was es da alles gibt.

Ich sehe schon mit 400 Tacken kommst Du nicht auf einen grünen Zweig. :dizzy:

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Keef
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Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Keef » Fr 25. Nov 2011, 14:00

docL hat geschrieben:....(quittungen sammeln und nur vom Konto abbuchen lassen, Gegenstände die "bar" gekauft werden, erkennt das Finanzamt nicht unbedingt an!).....

Doch!

docL

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon docL » Fr 25. Nov 2011, 14:38

Keef hat geschrieben:
docL hat geschrieben:....(quittungen sammeln und nur vom Konto abbuchen lassen, Gegenstände die "bar" gekauft werden, erkennt das Finanzamt nicht unbedingt an!).....

Doch!


Nicht unbedingt....
Sagen wir mal so... Ist ne´Angelegenheit des Sachbearbeiters...
Soweit ich weiß, MÜSSEN die es nicht anerkennen.
Zumal dann wieder die Fragerei losgeht, woher das Geld satmmt, mit dem man den Kauf getätigt hat usw. Wenn man unmittelbar oder ein paar Tage vorher am EC-Automaten war, um eine entsprechende Summe abzuheben oder gar am Schalter Bares mit einem entsprechende Kontovermerk sich hat auszahlen lassen, sieht es natürlich wieder anders aus....

Tom

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Tom » Fr 25. Nov 2011, 15:27

Doch müssen sie! Zumindest wenn du Berufsmusiker wie ich bist. Hoch offiziell. Ganz sicher. Quelle: mein Steuerberater mit 30 Jahren Berufserfahrung

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Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon linus » Fr 25. Nov 2011, 15:43

Moin Jungs,

ich danke Euch für Eure sehr informativen Beiträge, die helfen definitiv weiter :flower:

Grüße

Linus

docL

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon docL » Fr 25. Nov 2011, 16:01

Tom hat geschrieben:Doch müssen sie! Zumindest wenn du Berufsmusiker wie ich bist. Hoch offiziell. Ganz sicher. Quelle: mein Steuerberater mit 30 Jahren Berufserfahrung


Na ja... mein Steuerberater sieht das ein wenig anders:
Du hast in so fern Recht, dass sie im Falle eines Gerichtsprozesses bzw. eines Einspruchs, das anerkennen müssen, wenn Du plausibel darlegen kannst, wie Du es bezahlt hast und die Quittung/Kassenbelg nicht einfach irgendwie "geschenkt" bekommen hast.
Allerdings nutzen diverse Prüfer so etwas gerne , um Dir erst einmal an den Karren zu pinkeln.
Es wird einfach lieber gesehen, Wenn Alles über ein (Geschäfts)konto läuft und es zu 100% buchhalterisch nachvollziehbar ist.

Das Stresspotential ist dann erheblich geringer. Ich habe es mir daher angewöhnt Alles(!) was ich für meinen Beruf kaufe bzw. investiere (und wenn es auch nur ein Satz Saiten ist) über mein Konto abzuwickeln.
Die Angriffsfläche wird dadurch geringer.

Und Du würdest dich wunderne , was man Dir im Falle einer Prüfung Alles aberkennen und unterstellen kann, wenn die entsprechende Person das will....

Tom

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Tom » Fr 25. Nov 2011, 16:16

docL hat geschrieben:Du hast in so fern Recht, dass sie im Falle eines Gerichtsprozesses bzw. eines Einspruchs, das anerkennen müssen, wenn Du plausibel darlegen kannst, wie Du es bezahlt hast und die Quittung/Kassenbelg nicht einfach irgendwie "geschenkt" bekommen hast.

Es geht nicht drum ob ich Recht hab, sondern wie es in der Realität abläuft. Natürlich weiß das Finanzamt, daß du auf diese Art betrügen könntest.
Und Du würdest dich wunderne , was man Dir im Falle einer Prüfung Alles aberkennen und unterstellen kann, wenn die entsprechende Person das will....

doc, ich weiß leider nur zu genau, wie eine Steuerprüfung abläuft, okay? Ich wunder mich nur, was dich in dem Glauben versetzt, daß ich hier keine Ahnung hab? :scratch:

docL

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon docL » Fr 25. Nov 2011, 16:37

Tom hat geschrieben:
docL hat geschrieben:Du hast in so fern Recht, dass sie im Falle eines Gerichtsprozesses bzw. eines Einspruchs, das anerkennen müssen, wenn Du plausibel darlegen kannst, wie Du es bezahlt hast und die Quittung/Kassenbelg nicht einfach irgendwie "geschenkt" bekommen hast.

Es geht nicht drum ob ich Recht hab, sondern wie es in der Realität abläuft. Natürlich weiß das Finanzamt, daß du auf diese Art betrügen könntest.
Und Du würdest dich wunderne , was man Dir im Falle einer Prüfung Alles aberkennen und unterstellen kann, wenn die entsprechende Person das will....

doc, ich weiß leider nur zu genau, wie eine Steuerprüfung abläuft, okay? Ich wunder mich nur, was dich in dem Glauben versetzt, daß ich hier keine Ahnung hab? :scratch:


Schreibe ich ja gar nicht....
Wo steht DAS denn?

Zitat:
Es geht nicht drum ob ich Recht hab, sondern wie es in der Realität abläuft. Natürlich weiß das Finanzamt, daß du auf diese Art betrügen könntest.

Jo und in der Realität läuft es eben oft so ab, das Barzahlungen "hinterfragt" werden und Konfliktpotentail für den "Geprüften" beinhalten. Wenn Du etwas bezahlst und es als Betriebsausgabe deklarierst, will man wissen , woher das Geld für Deine Invstition stammt. Bei Zahlungen über Konten erübrigt sich diese Frage, da die Posten in einem Kontoauszug in der Regel "selbsterklärend" sind (oder sein sollten). Daher lautet mein Rat (und das ist der Rat meines Steuerberaters): Alles über das Konto laufen lassen, um dem Steuerprüfer möglichst wenig "Fragezeichen" zu geben.
Deine obige Ausführung bestätigt ja nur, was ich sage, alos wo ist das Problem????

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Magg
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Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Magg » Fr 25. Nov 2011, 17:02

Ähhemmm!

Hab ichs überlesen, wenn ja steinigt mich! Hast du jetzt einen festen Job?


Hat ein Minijobber einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nebenbei einen 400-Euro-Job aus, bleibt das Einkommen aus dem Minijob von Steuern und Sozialabgaben unberührt.

Läster Paul
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Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon Läster Paul » Fr 25. Nov 2011, 17:59

Magg hat geschrieben:Ähhemmm!

Hab ichs überlesen, wenn ja steinigt mich! Hast du jetzt einen festen Job?


Hat ein Minijobber einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nebenbei einen 400-Euro-Job aus, bleibt das Einkommen aus dem Minijob von Steuern und Sozialabgaben unberührt.


Für den Mini-Job führt der Arbeitgeber eine Pauschale für die Sozialabgaben ab, wenn ich mich nicht irre. Da das ja beim Nebeneinkommen aus Bandtätigkeit nicht der Fall ist wird eventuell der Status nicht der Gleiche sein!
Man kann sich dazu auch beim Finanzamt erkundigen, nur müssen Fragen so gestellt sein, das es keine Rechtsauskunft ist.

docL

Re: Eine Finanzfrage

Beitragvon docL » Fr 25. Nov 2011, 22:51

Läster Paul hat geschrieben:
Magg hat geschrieben:Ähhemmm!

Hab ichs überlesen, wenn ja steinigt mich! Hast du jetzt einen festen Job?


Hat ein Minijobber einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nebenbei einen 400-Euro-Job aus, bleibt das Einkommen aus dem Minijob von Steuern und Sozialabgaben unberührt.


Für den Mini-Job führt der Arbeitgeber eine Pauschale für die Sozialabgaben ab, wenn ich mich nicht irre. Da das ja beim Nebeneinkommen aus Bandtätigkeit nicht der Fall ist wird eventuell der Status nicht der Gleiche sein!
Man kann sich dazu auch beim Finanzamt erkundigen, nur müssen Fragen so gestellt sein, das es keine Rechtsauskunft ist.


Jepp...
so ist es...
Die Mini Jobs sind zwar für den "Arbeitnehmer" steuerfrei, aber der Arbeitgeber führt an die "Bundesknappschaft" einen Betrag für die Sozialabgaben ab.
Darüber hinaus (soweit ich weiß) auch einen "Steuerpauschbetrag".
All das triftt ja auf selbstständige Arbeit nicht zu...


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