linus hat geschrieben:Ich habe eine Frage bzgl. Verdienst durch Musikmachen: ich ging davon aus, das bis zu 400,- Euro monatlich steuerfrei seien (wie ein zusätzlicher 400,- Euro-Job).
Jetzt herrscht aber in der Band Uneinigkeit darüber, da einer die These vertritt, daß dies nur bis zu einer gewissen Höhe des "normalen" Lohns gelten würde - darüber hinaus würde jeder einzeln verdiente Euro versteuert (die Summe würde auf den Lohn aufgeschlagen und dann gesamt versteuert ?!?).
Mir ist klar, daß es da im Netz Auskunft gibt, aber ich frage hier, da ich gezielt zu diesem Thema "Betroffene" ansprechen möchte, die bereits Erfahrung damit haben.
Danke im Voraus für Eure Antwort
Linus
Aaaaalso.....
Mal mein Senf dazu und da bitte ich um Obacht, denn ich bin kein Steuerberater, deswegen bitte mit Vorsicht genießen!
Also, ihr erzielt als Band Einnahmen, grundsätzlich sind solche Einnahmen
steuerpflichtig.Du musst, so weit ich weiß, die Einnahmen in der Anlage S (selbstständige Arbeit) angeben.
Wobei DA natürlich nur das von DIR eingesetzt wird, was Du auch persönlich von der Band erhalten hast.
Als "Musiker" bist Du Freiberufler und musst somit KEIN Gewerbe anmelden, die Meldung des erzielten Einkommens reicht in der Regel beim Finanzamt aus.
Wichtig ist, dass Du für diese Tätigkeit eine EÜR anfertigst, die sogenannte
Einnahmeüberschussrechnung. Dort führst Du nicht nur deine Einnahmen auf (das wären ja bei den genannten Bedingungen 4800 € pro Jahr), sondern eben auch
Deine Ausgaben!Zum Beipiel: Saiten, Kabel, Plektren, sonstigen Musikkleinkram den du kaufst (quittungen sammeln und nur vom Konto abbuchen lassen, Gegenstände die "bar" gekauft werden, erkennt das Finanzamt nicht unbedingt an!). Führe Fahrtenbuch über die Kilometer die Du fährst für die Band. Also Fahrten zum Proberaum, zu den Venues eurer Gigs, ja sogar die Fahrten zu Musikgeschäften, die Du besuchst (30 Cent pro gefahrener Kilometer, das kann sich läppern). DAS ALLES mindert Deine zu versteuernden Einnahmen.
Bei Gegenständen, die teurer als 410 € sind, musst Du eine Abschreibung machen, also das Instrument was beispielsweise 1200 € kostet wird über 4 Jahre abgeschrieben (also pro Jahr ab Kaufdatum und für das Jahr, in dem Du es angeschafft hast nur anteilig, 300 €).
Alles was günstiger ist, kannst Du sofort einsetzen.
Das Ergebnis deiner EÜR , also Einnahmen MINUS Ausgaben ist das, was steuerlich relevant ist, also der "reine" Gewinn!
Wenn man alle Register zieht, bleibt da u.U. nicht mehr viel hängen, was zu versteuern ist. Ob Du nun ganz ohne zusätzliche Steuerzahlungen auskommst, hängt natürlich von deinem sonstigen Einkommen ab. Aber ich würde mal sagen, das es nicht ganz OHNE geht.
Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass das Ergebnis Deiner EÜR dem Bruttoeinkommen deines "normalen" Jobs hinzugerechnet wird!
Wie gesagt, das hängt von vielen Faktoren ab und DA würde ich dann doch einen Steuerberater hinzuziehen.
Die EÜR bietet dir aber viele Möglichkeiten deine 4800 € Bruttoeinnahmen "klein" zu rechnen. Und das musst du auch, sonst werden die 4800 € komplett Deinem Einkommen hinzugerechnet. Mache also nicht den Fehler und setze deine 4800 € ein, sondern rechne Deine Ausgaben dagegen.
ANGEBEN musst Du die Einnahmen (also das ERGEBNIS der EÜR) aber auf jeden Fall!
Wie gesagt: Ich bin mit meinen Ausführungen sehr vorsichtig und weise darauf hin, dass ein "richtiger" Steuerberater da Not tut!
Hoffe aber geholfen zu haben!
Viel Erfolg!