- man kann als Besitzer ein Instrument im privaten Bereich weiterhin spielen - jedoch ist der Wiederverkauf offiziell verboten...! D.h. das man als Besitzer einer 62er Strat, einer 59er RI-Les Paul von 2003 (teilweise mit Rio-Board) oder einer vergleichbaren Customshop-Strat mit diesem Griffbrett diese nur noch "unter der Hand" los wird (quasi als "Bück-Ware"

(Der Kamerad von Guitarpoint wird sich ganz schön über den Ankauf der beiden "echten" Les Pauls ärgern: die 250.000,- Euro wird er niemals dafür bekommen!)
Vielleicht werden diese Instrumente dann endlich wieder gespielt - und nicht gehandelt bzw. vitrinuös irgendwo hingehangen...!
Blöd ist nur, das die Gesetzeslage es zuläßt, eine solche Gitarre heimlich zu verkaufen um anschließend dann den neuen Besitzer anzuschwärzen, da er ja den "zertifizierten Kauf" nicht vorweisen kann... anschließend ist die Gitarre im Schredder (oder man zeigt einfach mal den Gitarrenbauer seiner Wahl beim Zoll an - so kann man diese Thematik richtig hinterhältig ausdehnen).
Und wieder mal wünscht man sich, man wohne im europäischen Ausland, wo diese Gesetze auch gelten, aber etwas "entspannter" gehandhabt werden
